Ratgeber

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Tier gefunden – was tun?

Für Fundtiere aus Worms ist das Tierheim Worms zuständig.

Tier verletzt oder Tierheim geschlossen?
Berufstierrettung Rhein-Neckar: 0176 69158581

  1. Kennen Sie den Halter? Sagen Sie ihm sofort Bescheid.
  2. Sonst bringen Sie das Tier ins Tierheim Worms, Ludwigslust 2, Telefon 06241 23066.
  3. Außerhalb der Öffnungszeiten oder wenn das Tier verletzt ist, rufen Sie die Berufstierrettung an.
  4. Erreichen Sie niemanden, rufen Sie uns an: 0177 371 4406. Den Fund müssen Sie trotzdem am nächsten Werktag melden.

Ein Fundtier muss gemeldet werden

Rechtlich ist ein entlaufenes Tier eine Fundsache. Wer es einfach behält, macht sich unter Umständen strafbar. Der Eigentümer kann sein Tier noch sechs Monate nach dem Fund zurückfordern.

So verhalten Sie sich richtig

  • Sichern Sie das Tier nur, wenn es weder aggressiv noch sehr scheu ist. Keine Verfolgungsjagd.
  • Posten Sie den Fundort nicht öffentlich. Informieren Sie nur Tierheim, Tierrettung oder uns.
  • Bleiben Sie beim Tier oder bringen Sie es zu einer Stelle, die den Chip auslesen kann.

Braucht das Tier wirklich Hilfe?

Gerade Katzen sind oft Freigänger und haben ein Zuhause. Hilfe braucht ein Tier, wenn es

  • verletzt oder sichtbar krank ist,
  • apathisch, orientierungslos oder ausgetrocknet wirkt,
  • stark verfilzt, verdreckt oder abgemagert ist,
  • ständig schreit oder Ihnen hungrig folgt,
  • ein Welpe oder Kitten ist und kein Muttertier in der Nähe ist.

Schlechte Haltung melden

Das darf nur das Veterinäramt.

Tierschutzvereine und Tierheime dürfen Tiere nicht aus schlechter Haltung holen oder beschlagnahmen. Das kann nur das zuständige Veterinäramt.

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Für Worms erfahren Sie die Zuständigkeit bei der Stadtverwaltung unter 06241 853-0.

  • Sie können anonym melden. Dem Verdacht wird trotzdem nachgegangen.
  • Fotos oder Videos helfen, aber betreten Sie dafür kein fremdes Grundstück.
  • Passiert nach Ihrer Meldung nichts, fragen Sie beim Amt nach.

Chip und Registrierung

Damit Ihr Tier zu Ihnen zurückfindet.

Ein Chip ist etwa zwölf Millimeter groß. Die Tierärztin setzt ihn ohne Narkose mit einer Spritze unter die Haut. Jedes Tierheim und jede Tierarztpraxis kann ihn auslesen.

Der Chip allein reicht nicht. Erst wenn Sie Ihr Tier in einem Haustierregister eintragen, kann ein Finder Sie erreichen.

Kostenlose Register sind zum Beispiel TASSO und FINDEFIX.

Katzen in Worms

Katzenschutzverordnung seit 2018.

Freilaufende Katzen müssen in Worms kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. So schreibt es die Katzenschutzverordnung der Stadt vor. Sie soll verhindern, dass sich verwilderte Katzen unkontrolliert vermehren.

Mehr dazu auf der Seite der Stadt Worms.

Warum eine Schutzgebühr?

Sie deckt einen Teil unserer Kosten und schützt die Tiere.

Bis ein Tier bei uns gesund und bereit für ein neues Zuhause ist, kosten Tierarzt, Impfungen, Chip, Entwurmung, Kastration und Futter schnell mehrere Hundert Euro. Kranke Tiere oft deutlich mehr.

Die Schutzgebühr deckt einen Teil davon. Sie schützt die Tiere außerdem vor Menschen, die sie nur weiterverkaufen wollen. Den Rest tragen wir mit Hilfe unserer Spender.

Wie hoch die Schutzgebühr ist, steht im Steckbrief jedes Tieres. Über sie verhandeln wir nicht.

Hund adoptiert: Hundesteuer

Bitte nicht vergessen.

Jeder Hund muss bei der Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer angemeldet werden. Frist und Höhe der Steuer legt jede Gemeinde selbst fest.

Wohnen Sie in Worms, finden Sie Formular und Steuersätze bei der Stadtverwaltung Worms.